IVB # großes und freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und drei Garagen
Haus | 52393 Hürtgenwald / Vossenack
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Eckdaten der Immobilie
Objektbeschreibung
Im Jahre 1978 wurde dieses freistehende und gepflegte Zweifamilienhaus in solider und massiver Bauweise im Stadtteil Hürtgenwald – Vossenack errichtet.
Auf zwei Etagen finden Sie eine Gesamtwohnfläche von ca. 170 qm vor.
Aufgeteilt ist die Immobilie wie folgt:
Wohnung (1) – 130 qm
Erdgeschoss # Flur, Duschbad, Schlafzimmer, großes Wohn-Esszimmer, Küche, Gäste-WC und eine Einliegerwohnung.
Oberschoss # Schlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Galerie, Duschbad.
Wohnung (2) – 40 qm
Aufteilung der Einliegerwohnung mit separatem Eingang # Wohnzimmer, Schlafzimmer, Abstellraum mit Küchenzeile, Badezimmer.
Die Beheizung des Einfamilienhauses erfolgt über eine Ölzentralheizung (Baujahr 2005), die im Kellergeschoss untergebracht ist. Auch die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral. Die Immobilie ist mit Laminat- und Teppichböden ausgestattet.
Der Garten mit der großen Terrasse ist modern angelegt.
Weiterhin gehören DREI massiv erstellte Garagen zum Kaufgegenstand.
Lage
Vossenack ist ein nordrhein-westfälischer Ort in der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren im Regierungsbezirk Köln.
Hürtgenwald liegt am Rande des Nationalparks Eifel und gehört zum deutsch-belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel und zur Rureifel. Der Ort liegt auf einem Höhenrücken oberhalb des Kalltales.
Von Vossenack kann man bei gutem Wetter das Siebengebirge und den Kölner Dom sehen. Die Kölner Bucht liegt einem bei guten Wetter „zu Füßen“.
Der Ortskern liegt abseits der B399, die von Düren aus nach Monschau bis an die belgische Grenze führt und den Fernverkehr in die Region bringt. Buslinien führen von Düren nach Vossenack und von Vossenack nach Simmerath.
Der Hürtgenwald ist ein Erholungsgebiet und „Nationalparkgemeinde“. Der Ort wurde, gemeinsam mit Simonskall, zum 1. April 2002 als Erholungsort durch die Bezirksregierung anerkannt.