Bereits jetzt sind alle Vorbereitungen, sowohl bei den Ländern als auch beim Bund und den Immobilieneigentürmern, im Gange. Insbesondere die Abgabe der Feststellungserklärung ist bereits im Jahr 2022 (zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022) fällig.
Die neue Grundsteuer bezahlen Sie jedoch erst ab 1. Januar 2025.
Die konkrete Höhe zu Ihrem neuen Grundsteuerwert kann aktuell noch niemand benennen.
