Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Wer sich auf eine Übertragung noch während des Trennungsjahres und damit vor der rechtskräftigen Scheidung einigt, spart meist viele tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird das Darlehen „mitgekauft“. In jedem Fall muss die Bank über die Pläne informiert werden, weil nur sie denjenigen Ehepartner, der seinen Eigentumsanteil aufgibt, auch aus seiner Mithaftung am Kredit entlassen kann.
Scheidungsimmobilie



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