Kurz und knapp: Die ImmoWertV bildet seit Mitte 2010 bundesweit die rechtliche Grundlage zur Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Sie soll den veränderten Umständen auf dem Markt gerecht werden, die sich etwa durch die neuen Bundesländer oder Programme zur Aufwertung von Stadtteilen ergeben haben. Die bislang geltenden Regeln wurden erweitert – etwa um die Berücksichtigung des Energie-Levels und der künftigen Entwicklung eines Gebiets.
Weshalb und womit? Um Grundstücke und ihre Bebauungen möglichst objektiv zu bewerten, hilft die Verordnung dabei, den Bodenrichtwert und viele weitere Daten zu ermitteln, aus denen am Ende der Verkehrswert entsteht. Zu Letzteren zählen die generelle Nachfrage auf dem Grundstücksmarkt, die örtlichen Immobilienpreisverhältnisse und der Zustand des einzelnen Objekts. Der aktuelle Bodenrichtwert wird von einem regionalen Gutachterausschuss festgelegt und gibt den durchschnittlichen Quadratmeterwert eines Grundstücks in einer bestimmten Lage wieder.