Gut geplant? – Jeder hat die klassischen Posten zu zahlen, die sich aus der Betriebskosten- und Heizkostenverordnung ergeben – auch ein Mieter. Dazu zählen Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr und einiges andere mehr. Doch wo es beim Mieter aufhört, geht es beim Eigentümer weiter. Das betrifft die vergleichsweise geringen Kosten für die Hausverwaltung und vor allem die notwendigen Instandhaltungsrücklagen, die schnell „ins Geld gehen“ können. Finanzpolster für Reparaturen in spe: Nicht immer sind sich Eigentümergemeinschaften über die gebotene Rücklagenhöhe einig. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu bislang nur für den sozialen Wohnungsbau, die aber als Orientierungshilfe dienen können. Dort gilt für bis zu 22 Jahre alte Gebäude ein Maximalbetrag von 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr, für bis zu 32 Jahre alte Häuser sind es höchstens neun Euro und bei noch älteren Bauten maximal 11,50 Euro. Ein Aufzug befördert den Betrag jeweils um einen Euro nach oben. Ergo: Käufer einer 100 Quadratmeter großen Eigentumswohnung sollten mit durchschnittlich 1.000 Euro im Jahr rechnen. Ebenfalls nicht von Pappe: die Kosten für den Immobilienkredit, die der Eigentümer alleine trägt – auch wenn er vermietet.