Der Verkehrswert.
Wer eine Immobilie erbt, der sollte wissen, welchen Wert sie hat. „Um diesen sogenannten Verkehrswert zu ermitteln, gibt man am besten ein Wertgutachten in Auftrag“, rät Peter Dondorf, geschäftsführender Gesellschafter der IVB Peter Dondorf Immobilien Vermittlung & Beratung GmbH: „Die Ermittlung des Werts gewährleistet die Kontrolle über die zu entrichtende Erbschaftssteuer.“ Denn: Das Finanzamt orientiert sich dafür lediglich an einem Durchschnittswert nach der Grundvermögensbewertungsverordnung (ebenso kurz wie unaussprechlich auch „GrBewV“ genannt). Wer die geerbte Immobilie von einem Sachkundigen bewerten lässt und das Gutachten dem Finanzamt vorlegt, kann den Steuerbetrag besser be- stimmen und gegebenenfalls wertmindernde Eigenschaften der Immobilie geltend machen, was die Erbschaftsteuer entsprechend reduziert. „Vor allem bei älteren Häusern, die renoviert werden müssen, lohnt sich ein eigenes Gutachten“, betont Dondorf. Eine solche Bewertung sei aber auch eine wichtige Grundlage für jedes weitere Vorgehen – etwa, wenn im Raum stehe, die Immobilie zu verkaufen. Den Marktwert einer Immobilie beeinflussen unterdessen verschiedene Faktoren: Größe, Sanierungsstand, Lage oder Ausstattung beispielsweise. „Das macht die Wertermittlung zu einem komplexen Vorgang“, mahnt Dondorf, der deshalb die Beratung durch einen Immobilienexperten empfiehlt: „Die meisten Verkäufer schätzen die Verkaufssumme zu hoch ein, da ideelle Werte mit einfließen oder sie sich einen hohen Gewinn erhoffen.“