Wahrscheinlich treten bei der BEG-Förderung folgende Punkte in Kraft:
Für Effizienzhäuser (nach KfW) sollen folgende Bereiche erfasst werden:
Der Bonus für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude wird um 5% auf 10%
angehoben.
- ➤ Anforderungen zum Erreichen der EE-Klasse
Die Anforderungen für Eneuerbare-Energie-Klassen sollen ebenfalls um 10% auf 65%
Deckungsanteil aus erneuerbare Energien steigen.
Sanierungen sollen zukünftig auch in die Nachhaltigkeitsklasse eingruppiert werden.
- ➤ Niedertemperaturfähigkeit von Effizienshäuser
Effezienzhäuser müssen NT-ready sein, also darf die Vorluafstemperatur von 55° C nicht
überschreiten.
- ➤ Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im Zuge der Effizienzhaus-Sanierung werden diese Förderungen eingestellt.
- ➤ Biomasseananlagen geförderter Effizienzhäuser
Biomasseanlagen dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn der Feinstaubausstoß von 2,5
mg/m3 nicht überschritten wird.
- ➤ Geförderte Effezinshäuser mit Luft-Wasser-Wärmepumpen
Anforderungen an die Geräuschemission des Außengeräts werden ab dem 01.01.2024
geltend.