Falsche Abrechnungen bei den Abwassergebühren?
Hat Ihre Stadt (Behörde) auch erhöhte Abwassergebühren abgerechnet?
Ein Bürger der Revier-Stadt Oer-Erkenschwick hat im Prozess vor dem OVG recht bekommen, dass die Abwassergebühren zu hoch seien.
Laut dem Gericht hat Oer-Erkenschwick den Zinssatz zu hoch angesetzt, da dieser maximal bei 2,42% liegen dürfe. Die meisten Kommunen in NRW nehmen jedoch mehr, beispielsweise die Stadt Aachen mit 5,35%, die Stadt Düren mit 5,42%, die Stadt Heinsberg mit 5,5%, Düsseldorf 5,42% oder Mönchengladbach 6,1%. Laut Harald Schledor, dem Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW, sind von dem Urteil Millionen Bürger betroffen.
Für alle betroffenen Bürger gibt es aber Möglichkeiten, dagegen nun vorzugehen.
Zunächst kann gegen die Bescheide ab 2017 Widerspruch eingelegt werden und bei der Kommune direkt die Rückzahlung gefordert werden, wenn die Anfechtungsklage bereits erhoben wurde, jedoch noch nicht durch das Gericht entschieden wurde, da die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind.
Bei schon rechtskräftigen Gebührenbescheiden muss anders vorgegangen werden. Wer Widerspruch eingelegt hat, dann aber auf den abgelehnten Bescheid durch die Stadt nicht mit einer Anfechtungsklage reagiert hat, sollte einen Antrag bei der jeweiligen Kommune stellen, dass der zwar bestandskräftige, aber rechtsfehlerhafte Bescheid aufgehoben werden soll. Dabei sollte auf §130 der Abgabeordnung in Verbindung mit §12 Abs.1 Nr.3b Kommunalabgabegesetz NRW verwiesen werden, da dieser die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte regelt.
Eine andere Möglichkeit besteht, wenn erst kein Widerspruch eingelegt wurde: bei der Kommune kann ein Antrag auf Aufhebung eines rechtswidrigen Bescheides gestellt werden.
Die Richter urteilten, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam sei, da diese um rund 18% überhöht seien. Diese Überhöhung sei durch einen geringfügigen Rechenfehler und zwei grundlegenden Kalkulationsfehler zustande gekommen, die aus der Sicht des Steuerzahlerbundes viele andere Kommunen ebenfalls gemacht haben.
Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen.