Welche Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung am wichtigsten sind
Wer eine Immobilie erwirbt, muss damit rechnen, diese energetisch sanieren zu müssen. Das gilt vor allem für Gebäude, welche vor dem 01. Februar 2002 errichtet wurden. Sofern die im Zuge des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) aus dem Jahr 2020 vorgeschriebenen Maßnahmen noch nicht umgesetzt worden sind, muss entsprechend nachgebessert werden – das schreibt das Gesetz mittlerweile vor. Nachdem man eine Immobilie erworben hat, hat man maximal zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Konkret bedeutet das zum Beispiel eine Erneuerung eines veralteten Heizkessels, der noch vor dem 31. Dezember 1990 installiert worden ist – dieser muss zwingend ausgetauscht werden. Gas- und Ölheizungen, die später eingebaut worden, dürfen noch betrieben werden – allerdings nur maximal 20 Jahre lang. Nicht betroffen sind von der Sanierungspflicht allerdings Brennwerttechnik- und Niedertemperaturkessel. Wer hierzu fragen hat, erkundigt sich am besten bei seinem zuständigen Schornsteinfeger. Übrigens: Der Einbau von Kohle- oder Ölheizungen, die nur mt fossilen Brennstoffen arbeiten, ist ab 2026 vollständig verboten.
Doch es gibt noch weitere Sanierungsaspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Das betrifft zum Beispiel der Austausch der Dämmung von Rohrleitungen. Insbesondere in nicht beheizten Räumen sowie in kalten Kellern ist es erforderlich, Warmwasser- und Heizungsrohre bei einem Neueinbau korrekt zu dämmen.
Ähnliches gilt auch für das Dachgeschoss: Die oberste Geschossdecke in einem nicht beheizten Dachraum muss immer gedämmt sein. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht. Bei einer reinen Holzbalkendecke genügt es oft schon, wenn Hohlräume mit Dämmstoffen aufgefüllt werden. Ansonsten bietet sich eine Neudämmung des sich darüber befindenden Dachs an.
Wichtig: Eine Sanierung ist für Hauseigentümer nicht erforderlich, wenn diese seit 2002 das Gebäude selbst bewohnen.