Aufnahme von Kriegsflüchtlingen
Wissenswertes für die Aufnahme von geflüchteten Personen
Die tragischen Zustände in der Ukraine zwangen viele der Einwohner ihr Heimatland zu verlassen und die Flucht nach Europa anzutreten. Auch in Deutschland ist die Solidarität und Hilfsbereitschaft hoch.
Neben den Sachspenden bieten viele Menschen ihre Unterkunft an, um geflüchtete Personen aufzunehmen. Was dabei für Mieter und Vermieter zu beachten und wissenswert ist, wird im Folgendem beantwortet. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob es sich um den Eigentümer oder den Mieter der Immobilie handelt, der Personen aufnehmen möchte. Für Eigentümer ist die Aufnahme von Personen problemlos möglich, solange es zu keiner Überbelegung der Wohnung kommt. Mieter dürfen sechs bis acht Wochen Besuch empfangen, ohne die Zustimmung des Vermieters zu benötigen. Für enge Familienmitglieder wie Partner, Eltern oder Kinder gilt diese Frist nicht, sie dürfen ohne Zustimmung des Vermieters und auf unbegrenzte Zeit in der Wohnung bleiben.

Empfehlenswert ist jedoch in allen Fällen, den Vermieter in Kenntnis zu setzten, um Missverstände und mögliche Probleme vorzubeugen. Grundsätzlich dürfen auch von den aufgenommenen Personen Untermieten verlangt werden, falls eine offizielle Vermittlung über die Kommune erfolgt ist, kann auch von dieser die Miete beglichen werden. Alternativ gibt es private Portale zur Unterkunftsvermittlung, wie z.B. Unterkunft-Ukraine oder das von immobiliennahen Unternehmen ins Leben gerufene Portal www.warmes-bett.de
Bevor die Entscheidung beschlossen wird, sollte man sich jedoch den Konsequenzen bewusst sein. Die Aufnahme von einer Person oder mehreren Personen bedeuten auch Einschränkung der bisherigen Lebensumstände innerhalb der eigenen Wohnung. Wenn jedoch die Entscheidung getroffen wurde, gilt es die beschriebenen Schritte zu beachten, damit einer reibungslosen Aufnahme nichts mehr im Wege steht.