IVB Immobilien: „An wen wende ich mich, wenn mein Auto von der von der Unwetterkatastrophe betroffen ist?“
Marcel Manczak: „Am besten umgehend an den zuständigen Vermittler des Vertrauens wenden. Sollte dieser nicht erreichbar sein, an das jeweilige Versicherungsunternehmen.
Grundsätzlich ist aber dazu folgendes anzumerken: Doch wer kommt nun bei Schäden auf, die durch Hochwasser am Auto entstanden sind? In der Regel springt die Teilkaskoversicherung ein. Der Versicherungsnehmer übernimmt nur die Selbstbeteiligung – die eventuell vereinbart wurde. Das wichtige ist, dass keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
Allerdings darf bei Hochwasserschäden an dem Auto keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sollte der Fahrzeugführer also bewusst das Risiko einer Fahrt auf überschwemmten Straßen eingegangen sein, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Das gilt ebenso, wenn man das Auto an hochwassergefährdeten Stellen abstellt, obwohl die Möglichkeit bestand, den Wagen rechtzeitig umzuparken.
Die Faustregel ist somit < Kommt das Auto zum Wasser, wird es für Sie teuer >, wenn allerdings das Wasser zum Auto kommt, zahlt in den meisten Fällen die Kaskoversicherung.
Bei Wasser im Innenraum ist im schlimmsten Fall mit einem technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden zu rechnen. Die tritt ein, wenn zB das Wasser bis zur Unterkante der Seitenscheibe steht. Denn es sind dann nicht nur elektronische Bauteile betroffen, sondern auch Motor und Getriebe. Nur der Fachmann kann Ihnen dann noch sagen, ob eine Reparatur sinnvoll ist.
In jedem Fall sollte vermieden werden, während oder unmittelbar nach der Überschwemmung das Zündschloss zu betätigen, da ein Kurzschluss oder noch schlimmer ein Kabelbrand droht. Am besten sollte die Batterie abgeklemmt werden.“