Haben wir eine Immobilienblase ?
Steigende Immobilienpreise lösen neue risikopräventive Maßnahmen bei der Bundesbank aus
Die seit Jahren steigenden Immobilienpreisen lösen außerhalb der Finanzbranche schon seit längere Zeit Furcht vor einer möglichen Preisblasenbildung auf dem Immobilienmarkt aus. Die sich weiterhin unveränderte Situation der steigenden Preise in diesem Bereich zieht jetzt jedoch auch die Aufmerksamkeit der Bundesbank auf sich. Die Erinnerung an die Finanzkrise und die vorhergegangene Subprime-Krise sind in diesem Zusammenhang immer noch sehr präsent. Die Konsequenz aus dem Versagen des Finanzmarktes stellte sich damals in Form von Richtlinien (Basel II) dar.
Die anhaltend niedrigen Zinsen und immer geringeren Eigenkapitalquoten der Kredite treiben die Immobilienpreise in den letzten Jahren dennoch weiter in die Höhe. Aus diesem Grund und den Erfahrungen aus der Vergangenheit sieht die Bankenaufsicht Handlungsbedarf, um die Risiken der Banken zu reduzieren. Ein mögliches Instrument ist dabei die Einführung einer verbindlichen Obergrenze der LTV-Quote (loan to value). Die Quote gibt das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Immobilienwert wieder, je höher die Quote, desto höher ist das Risiko für die finanzierende Bank. Dies soll vor allem die steigenden Fremdkapitalquoten senken, um so das Ausfallrisiko zu begrenzen. Aktuell gängige 100% Finanzierungen sollen damit der Vergangenheit angehören. Das steigende Volumen der Kreditvergaben für Wohnimmobilienfinanzierungen liegt mittlerweile bei 35% des Gesamtvolumens aller vergebenen Kredite. Auch um dieses Risiko zu minimieren, wird als weitere Maßnahme der Bafin ein neuer Kapitalpuffer ab dem ersten April eingeführt. Dieser soll mögliche Ausfälle aus Immobilienkrediten im Notfall ausgleichen, damit es zu keiner Bankeninsolvenz wie 2007/2008 kommt.
Nichtsdestotrotz ist ein Charakteristikum von Preisblasen, dass man sie erst als solche bezeichnen kann, wenn sie „platzten“. Bisher kann also noch nicht von einer Immobilienblase sprechen. Präventive Maßnahmen zu ergreifen, ist dennoch sinnvoll, um zukünftige Kollateralschäden zu verhindern.