Wie bin ich bei Unwetter abgesichert?
Interview zwischen Peter Dondorf und dem Versicherungsfachmann Marcel Manczak
An dieser Stelle möchten wir uns bei Marcel Manczak von der Gothaer Versicherung aus Aldenhoven bedanken, der sich trotz eines enormen Arbeitsaufkommens die Zeit genommen hat einige Fragen zu beantworten, die die Geschädigten der Unwetterkatastrophe umtreibt.
IVB Immobilien: „An wen wende ich mich, wenn mein Auto von der von der Unwetterkatastrophe betroffen ist?“
Marcel Manczak: „Am besten umgehend an den zuständigen Vermittler des Vertrauens wenden. Sollte dieser nicht erreichbar sein, an das jeweilige Versicherungsunternehmen.
Grundsätzlich ist aber dazu folgendes anzumerken: Doch wer kommt nun bei Schäden auf, die durch Hochwasser am Auto entstanden sind? In der Regel springt die Teilkaskoversicherung ein. Der Versicherungsnehmer übernimmt nur die Selbstbeteiligung – die eventuell vereinbart wurde. Das wichtige ist, dass keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
Allerdings darf bei Hochwasserschäden an dem Auto keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sollte der Fahrzeugführer also bewusst das Risiko einer Fahrt auf überschwemmten Straßen eingegangen sein, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Das gilt ebenso, wenn man das Auto an hochwassergefährdeten Stellen abstellt, obwohl die Möglichkeit bestand, den Wagen rechtzeitig umzuparken.
Die Faustregel ist somit < Kommt das Auto zum Wasser, wird es für Sie teuer >, wenn allerdings das Wasser zum Auto kommt, zahlt in den meisten Fällen die Kaskoversicherung.
Bei Wasser im Innenraum ist im schlimmsten Fall mit einem technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden zu rechnen. Die tritt ein, wenn zB das Wasser bis zur Unterkante der Seitenscheibe steht. Denn es sind dann nicht nur elektronische Bauteile betroffen, sondern auch Motor und Getriebe. Nur der Fachmann kann Ihnen dann noch sagen, ob eine Reparatur sinnvoll ist.
In jedem Fall sollte vermieden werden, während oder unmittelbar nach der Überschwemmung das Zündschloss zu betätigen, da ein Kurzschluss oder noch schlimmer ein Kabelbrand droht. Am besten sollte die Batterie abgeklemmt werden.“
IVB Immobilien: „An wende ich mich, wenn meine Möbel durch das Wasser nicht mehr zu gebrauchen sind?“
Marcel Manczak: „Auch gilt es als erstes den Vermittler zu kontaktieren, wenn dieser nicht zu erreichen ist die Versicherungsgesellschaft informieren.
Führen Überschwemmungen infolge von Starkregen dazu, dass Schäden durch Hochwasser an dem Wohngebäude oder an den Möbeln entsteht, hilft weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung weiter. Bei Überschwemmungen benötigt man als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung eine Naturgefahrenversicherung, auch als Elementar- oder Elementarschadenversicherung bekannt. In einer solchen Police sind neben Überschwemmungen auch weitere Schäden zB durch Erdbeben, Erdsenkungen, Schnee- und Eisdruck, aber auch Vulkanausbrüche versichert.
Tritt der Ernstfall ein und Ihr Haus wird wie nunmehr geschehen durch Überschwemmung beschädigt, trägt die Elementarversicherung die Kosten, die für die Feststellung des Schadens anfallen sowie die Kosten für die Wiederherstellung und im schlimmsten Fall sogar für den Wiederaufbau. Werden Möbel beschädigt sind diese ebenfalls mitversichert.
Ein weiterer Hinweis an dieser Stelle: Ist ein Schaden eingetreten, sollte folgendes beachtet werden: retten Sie, was Sie retten können, bringen Sie sich allerdings nicht selber in Gefahr. Zunächst sollte umgehend eine Meldung an die Versicherung erfolgen. Fragen Sie, was Sie schon unternehmen dürfen um den Schaden zu beseitigen bzw. Einen weiteren Schaden abzuwenden. Wichtig ist, dass Sie den schaden so gut wie möglich dokumentieren. Mit einem Smartphone möglichst viele Bilder machen. Weiterhin haben Sie die Pflicht zur Schadensminderung. Sie sind verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um den Schaden einzudämmen. Eventuelle Kosten zur Schadensminderung übernimmt ebenfalls Ihre Versicherung.
IVB Immobilien: „Wer kommt für die Stromkosten auf, wenn ich Trocknungsgeräte aufgestellt habe?“
Marcel Manczak: „Handelt es sich um einen Versicherungsschaden, dann übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Stromkosten. Um die Kosten geltend machen zu können muss auch hier ein Nachweis über den verbrauch geführt werden. Halten Sie sich am besten an folgenden Ablauf:
- beauftragen Sie eine Fachfirma mit der Trocknung. (Zu Beginn sollten Sie den Zählerstand notieren oder besser noch fotografieren)
- Trocknungsprotokoll erstellen nach Abschluss der Maßnahme.
- Übermitteln Sie Ihrem Stromversorger das Trocknungsprotokoll nebst den Zählerständen. Warum ist das wichtig: So weiß Ihr Versorger, dass es ein einmaliger Verbrauch war und stuft Sie nicht höher.
- Geben Sie Ihrer Versicherung eine Information zu den Stromkosten.
Sie werden die Stromkosten erstmal zahlen müssen. Die Versicherung wird Ihnen diese dann aber erstatten.“
IVB Immobilien: „Kann ich mit meiner Familie in ein Hotel, wenn ich ansonsten keine Möglichkeit habe unterzukommen?“
Marcel Manczak: „Nach einem Versicherungsfall, so wir wir diesen derzeit in vielen Fällen haben, kann es vorkommen, dass die eigene Wohnung aufgrund des vorliegenden Schadens nicht mehr bewohnbar ist. In diesem Fall werden die Hotelkosten von der Versicherung übernommen. Ich denke, dass es normal ist, dass mögliche Nebenkosten, wie zum Beispiel Frühstück, Telefon oder Fernsehkosten nicht mutübernommen werden. Ich rate allerdings dringend im Versicherungsschein nachzusehen oder die Gesellschaft anzurufen um abzuklären, welche Kosten übernommen werden (Tagesatz) und was nicht vergessen werden sollte ist auch die Dauer des möglichen Aufenthalts zu klären.“
IVB Immobilien: „Was passiert, wenn mein Vermieter keine Elementarversicherung hat?“
Marcel Manczak: „Ihr Vermieter ist grundsätzlich in der Gestaltung seiner Absicherung frei. Er kann somit selbst entscheiden, was für ihn relevante Risiken darstellen und diese entsprechend absichern. Sollte er auf den Abschluss einer Elementarversicherung verzichtet haben, trägt er auch das alleinige Risiko für Schäden am Gebäude. Ich empfehle allerdings dem Mieter immer, dass er eine Hausratversicherung inkl. Elementar abschließt. Kommt es zu einem Schaden am Hausrat des Mieters, ist dieser Schaden nämlich nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Mieter geht leer aus in einem solchen Fall. Die Wohngebäude kommt nur für Schäden auf, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind.“
IVB Immobilien: „Was passiert, wenn ein Vermieter unterversichert ist?“
Marcel Manczak: „Dieser Fall ist sehr unwahrscheinlich. Da die Kosten für die Wohngebäude über die Nebenkosten von den Mietern getragen werden. Sollte der Vermieter allerdings seiner Prämienzahlung nicht nachkommen und es zu einer Kündigung durch die Versicherung kommen, dann trägt er die eventuellen Schäden am Gebäude selbst. Aber für den Mieter ist wichtig zu sagen: Sollte keine Gebäudeversicherung bestehen und der Mieter aber eine Hausratversicherung haben, wird sein Schaden unabhängig von der Gebäudeversicherung, bezahlt.“
Marcel und nochmals vielen Dank für deine Ausführungen. Wir wissen, dass in dieser turbulenten Zeit das Telefon wahrscheinlich nicht still steht und du, so wie wir dich kennen, für alle deine Versicherten erreichbar sein möchtest. Sollten Sie Fragen haben zu den obigen Punkten dürfen Sie Marcel Manczak gerne kontaktieren. Er ist unter 02464/7091 telefonisch erreichbar oder schreiben eine Mail an marcel.manczak@gothaer.de.